Corona Regeln für unseren Trainingsbetrieb
zuletzt überarbeitet am 9.6.2021
gültig ab dem 1.6.2021
Kein Coronatest zur Trainingsteilnahme nötig (Inzidenz unter 50)
Keine Maskenpflicht.
Nach Betreten des Geländes ist sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Die Lagercontainer dürfen nur von einem Vereinsmitglied Betreten werden.
Es herrscht ein Mindestabstand von 1,5 Metern, der immer und überall auf dem Gelände einzuhalten ist.
Da das Gelände genügend Platz bietet, sind Schraubertische / Pavillons am besten noch weitläufiger zu verteilen...
Es dürfen maximal 6 Personen auf den Fahrerstand. Die Plätze sind orange markiert.
Corona Regeln für unseren Rennbetrieb
gültig ab dem 1.6.2021
Kein Coronatest zur Teilnahme nötig (Inzidenz unter 50)
Keine Maskenpflicht.
Nach Betreten des Geländes ist sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.
Die Lagercontainer dürfen nur von einem Vereinsmitglied Betreten werden.
Es herrscht ein Mindestabstand von 1,5 Metern, der immer und überall auf dem Gelände einzuhalten ist.
Da das Gelände genügend Platz bietet, sind Schraubertische / Pavillons am besten noch weitläufiger zu verteilen...
Es dürfen maximal 6 Personen auf den Fahrerstand. Die Plätze sind orange markiert. Mit Maskenpflicht kann die Anzahl erhöht werden.
Des Weiteren gelten die allgemeinen Corona-, Hygiene- und Abstandsregeln, die Corona-Verordnung des Land Niedersachsen vom 31.5.2021